Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.